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EuGH-Gutachten: Deutsche Kernnbrennstoffsteuer rechtmäßig

Archivmeldung vom 03.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kernkraftwerk Brokdorf: Das Reaktorgebäude
Kernkraftwerk Brokdorf: Das Reaktorgebäude

Foto: C. Löser
Lizenz: CC-BY-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die in Deutschland erhobene Kernbrennstoffsteuer ist einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge mit europäischem Recht vereinbar. Die Steuer stelle keine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe für andere Arten der Stromerzeugung da, erklärte der zuständige Gutachter am Dienstag. Das endgültige Urteil in Luxemburg wird erst in einigen Monaten erwartet. I

n den meisten Fällen folgt der Europäische Gerichtshof der Empfehlung seiner Gutachter. Deutschland hatte die Steuer Anfang 2011 befristet bis Ende 2016 eingeführt. Die Energiekonzerne halten die Abgabe für rechtswidrig und fordern Milliarden Euro zurück.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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