Überwältigende Mehrheit gegen Schiedsgerichte in TTIP
Archivmeldung vom 13.01.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittRund 97 Prozent der teilnehmenden Personen, Verbände und Firmen lehnen Schiedsgerichte zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Staaten und Konzernen ab, so lautet das heute veröffentlichte Ergebnis einer offiziellen EU-Konsultation zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP. Im Rahmen der europaweiten Befragung zum Investitionsschutzkapitel im geplanten Freihandelsabkommen waren rund 150.000 Eingaben gemacht worden.
"Das Ergebnis der Konsultation spricht eine deutliche Sprache: Diese Schiedsverfahren sind eine Gefahr für die Demokratie und in Europa nicht erwünscht. Die EU-Kommission muss ihr eigenes Verfahren ernst nehmen und die Verhandlungen sofort beenden. Das europäisch-kanadische Abkommen CETA, das ein ähnliches Investitionsschutzkapitel enthält, darf nicht ratifiziert werden", fordert Karl Bär, Referent für Handels- und Agrarpolitik am Umweltinstitut München e.V.
Die Investitionsschutzkapitel beinhalten Mechanismen und Regeln für die Konfliktbearbeitung zwischen Staaten und Unternehmen, das so genannte "Investor-State Dispute Settlement" (ISDS). Diese Regelungen würden es ausländischen Investoren ermöglichen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. In den vergangenen Jahren haben Unternehmen im Rahmen von bereits bestehenden Abkommen wiederholt Milliardenklagen gegen Staaten angestrengt: So verklagte der schwedische Energieriese Vattenfall die deutsche Bundesregierung wegen Umweltauflagen für ein Kohlekraftwerk, der kanadische Öl- und Gaskonzern Lone Pine strengte wegen eines Fracking-Moratoriums ein Verfahren gegen die eigene Regierung an. "Diese Beispiele zeigen, dass die Verfahren von Konzernen genutzt werden, um Umweltauflagen zu verhindern, demokratische Regulierung einzuschränken und sich aus der Staatskasse zu bedienen", so Bär weiter.
Um die öffentliche Debatte über den Investitionsschutz in den Abkommen mit USA und Kanada zu beruhigen, befragte die EU-Kommission von Ende März bis Mitte Juli 2014 die Öffentlichkeit. Die Formulierung der Konsultation legte allerdings von Anfang an eine positive Beurteilung des Investitionsschutzes nahe. Die wesentliche Frage, ob ISDS Teil des transatlantischen Freihandelsabkommens sein sollte, wurde gar nicht gestellt. Dennoch gingen 145.000 Antworten ein, die das Investitionsschutzkapitel oder das gesamte Freihandelsabkommen generell ablehnen.
Dabei nutzte ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger Online-Angebote, die das Umweltinstitut München und weitere europäische Organisationen bereitgestellt hatten, um die Beteiligung an der unnötig komplexen Konsultation zu erleichtern (Mehr Informationen unter: www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/deine-antwort-auf-ttip.html).
"Hinter jeder dieser Eingaben steht ein Mensch, der ISDS und in vielen Fällen auch TTIP ablehnt. Die einzig ernstzunehmende Konsequenz, die die Kommission aus der regen Beteiligung an der Konsultation ziehen kann, ist es, auf ISDS vollständig zu verzichten", so Nelly Grotefendt, Koordinatorin des Bündnisses TTIP unfairHandelbar, in dem das Umweltinstitut München Mitglied ist.
"Wenn die EU-Kommission dennoch am Investorenschutz festhält, zeigt sie, dass es ihr nicht um echte Bürgerbeteiligung, sondern nur um Augenwischerei ging. Und das schon zum zweiten Mal: Auch die europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA wurde aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Die Kommission fördert damit die EU-Verdrossenheit und schadet der europäischen Idee", so Karl Bär. "Den Widerstand gegen TTIP wird sie damit nicht aufhalten können!"
Mit der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative Stop TTIP, die von 340 Organisationen aus ganz Europa getragen wird, protestieren mittlerweile über 1.260 000 Menschen gegen TTIP und CETA.
Quelle: Umweltinstitut München e.V. (ots)