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Österreich will Globke posthum Ehrenzeichen aberkennen

Archivmeldung vom 30.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Grabsteine: jetzt mit Internet. Bild: pixelio.de, Dieter Schütz
Grabsteine: jetzt mit Internet. Bild: pixelio.de, Dieter Schütz

Österreich will in Kürze dem früheren Kanzleramtsminister unter Konrad Adenauer und Mitverfasser der Nürnberger Rassegesetze, Hans Globke, posthum das Ehrenzeichen der Republik Österreich entziehen.

"Sobald das Ehrenzeichengesetz in Kraft ist, wird dem Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassengesetze und späteren Kanzleramtsminister von Konrad Adenauer, Hans Globke, das `Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich` aberkannt werden", sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) der "Welt" (Freitagausgabe). "Durch diese Feststellung machen wir postum klar, dass Globke niemals Ehrenzeichenträger der Republik Österreich hätte sein dürfen."

Laut Edtstadler, die auch Antisemitismus-Beauftragte der schwarz-grünen Bundesregierung ist, hat die Regierung jüngst "einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach Ehrenzeichen der Republik bei groben Verstößen gegen die Grundwerte der Gesellschaft wieder aberkannt werden können - auch im Fall von Ehrenzeichenträgern, die bereits verstorben sind." Wer ein Ehrenzeichen trage, so Edtstadler, solle ein Vorbild sein und andere dazu motivieren, nach dieser Auszeichnung zu streben.

"Er darf nicht für Hass und Hetze stehen", sagte die Ministerin. Globke hatte die Auszeichnung in Österreich bereits 1956 erhalten. Im Jahr 1963 wurde ihm dann auch in Deutschland das "Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland" durch dem damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke überreicht. In Deutschland wurde bisher zwei Personen das Bundesverdienstkreuz aberkannt: Heinrich Bütefisch und Hans Ernst Schneider. Beide Personen lebten zum Zeitpunkt der Aberkennung noch. Globke kann nach deutschem Recht das Großkreuz nicht mehr aberkannt werden, weil er bereits verstorben ist. Laut deutscher Gesetzgebung kann ein Verdienstorden nur lebenden Personen, nicht aber posthum bereits Verstorbenen aberkannt werden. Jüdische Verbände kritisieren diese Regelung seit Langem. Österreich will seine Aberkennungspraxis nun demnächst auch auf Verstorbene ausweiten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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