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Niederlande laut Gerichtsbeschluss für Flüchtlinge nicht zumutbar

Archivmeldung vom 21.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das Leben in den Niederlanden ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Darmstadt für einen geduldeten Flüchtling nicht zumutbar: Das berichtet die "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagsausgabe) mit Bezug auf entsprechende Beschlüsse des Gerichts aus diesem Monat. Somalier müssten womöglich ohne Dach über dem Kopf und ohne Nahrung auskommen, zitiert die FR aus einem Eilbeschluss. Das würde nach Ansicht des Verwaltungsgerichts gegen die Menschenwürde verstoßen, die das Grundgesetz im ersten Artikel auch für Flüchtlinge garantiere.

"Angesichts der auf dem Spiel stehenden körperlichen Unversehrtheit" überwiege das Interesse des Somaliers gegenüber dem "öffentlichen Vollzugsinteresse". Die betroffenen Flüchtlinge seien nun vorläufig vor einer Abschiebung in die Niederlande geschützt. Eine Entscheidung in der Hauptsache stehe aber noch aus.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nimmt die Darmstädter Gerichtsentscheidungen nicht zum Anlass, Überstellungen in die Niederlande im Rahmen des Dublin-Verfahrens generell auszusetzen. Ähnlich Entscheidungen anderer Gerichte seien nicht bekannt, sagte ein Sprecher des Amtes der "Frankfurter Rundschau".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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