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Klage vor dem Strafgerichtshof: Briten sollen im Irak systematisch gefoltert haben

Archivmeldung vom 11.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes und von Eurojust in Den Haag
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes und von Eurojust in Den Haag

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Internationale Strafgerichtshof soll entscheiden, ob britische Soldaten im Irak Kriegsverbrechen begangen haben. Entsprechende Vorwürfe erheben zwei Nichtregierungsorganisationen in einer 250-seitigen Klageschrift, die der Norddeutsche Rundfunk und die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) vorab einsehen konnten.

Demnach sollen die Briten in den Jahren 2003 bis 2008 systematisch Gefangene im Irak misshandelt haben. Die Kläger, die britische Anwaltsgruppe Public Interest Lawyers (PIL) und die Berliner Nichtregierungsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), haben 109 ehemalige irakische Gefangene zu den Verhältnissen in den britischen Internierungslagern befragt. Die Männer, die den Angaben zufolge in fünf verschiedenen Lagern inhaftiert waren, sollen dabei von ähnlichen Foltermethoden berichtet haben. Die Richter in Den Haag müssen nun entscheiden, ob die Klage gegen die britische Regierung zugelassen und ein Verfahren eröffnet wird.

Vor acht Jahren war eine ähnliche Klage aus Mangel an Beweisen abgewiesen worden. Großbritannien bestreitet den Vorwurf der systematischen Folter und hat bislang nur einzelne Fälle eingeräumt. Auf Anfrage von NDR und SZ teilte das britische Verteidigungsministerium mit: "Während wir die Vermutung zurückweisen, dass die Streitkräfte des Vereinigten Königreichs [...] systematisch Gefangene gefoltert haben, bedauert das Vereinigte Königreich selbstverständlich die geringe Anzahl von Fällen, bei denen Misshandlungen stattgefunden haben und hat die Opfer und ihre Familien entschädigt, wann immer Vorwürfe belegt wurden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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