Bislang zwölf Strafverfahren gegen deutsche Kämpfer in Ostukraine
Archivmeldung vom 04.12.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttIn Deutschland sind bislang zwölf Strafverfahren gegen Deutsche geführt worden, die an Kämpfen in der Ost-Ukraine teilgenommen haben. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.
Mindestens zwei ehemalige Kämpfer seien demnach wieder in Deutschland, zwei weitere seien Hinweisen zufolge auf Seiten der Separatisten im Jahr 2015 getötet worden. Darüber hinaus habe die Bundesregierung laut eigenen Angaben allerdings keine Kenntnisse über deutsche Staatsbürger, die sich derzeit im Kriegsgebiet aufhalten - obwohl Analysten von rund 165 deutschen Kämpfern seit dem Jahr 2014 und einer durch sie steigenden Terrorgefahr ausgehen.
Das Kriegsgebiet dient laut einer Studie des Soufan-Centers Rechtsextremisten aus aller Welt als Netzwerk-Knotenpunkt und Trainingsfeld für den ideologischen Kampf in ihren Heimatländern. Die Bundesregierung bewertet die Lage anders: Es gebe keine "Hinweise oder Erkenntnisse [...], aus denen sich eine konkrete Gefährdung durch `Rückkehrer` [...] ergibt oder ergeben hätte", hieß es. Demnach seien die "Handlungen des Personenspektrums nicht direkt gegen die Bundesrepublik oder die deutsche Gesellschaft gerichtet". Die FDP-Bundestagsabgeordnete Renata Alt sieht in der Antwort der Bundesregierung "großen Anlass zur Sorge". Aufklärung und Verfolgung möglicher Straftaten sollten ihr zufolge oberste Priorität haben. "Ich finde es sehr befremdlich, dass die Bundesregierung keine Strategie verfolgt, um mit Rückkehrern aus dem Kriegsgebiet umzugehen", sagte Alt dem Nachrichtenportal.
Quelle: dts Nachrichtenagentur