MONITOR: Sicherheitsbehörden billigten jahrelang Ausreise gewaltbereiter Islamisten
Archivmeldung vom 02.10.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSicherheitsbehörden haben die Ausreise gewaltbereiter Islamisten aus Deutschland jahrelang gebilligt oder sogar unterstützt. Dies erklärte der Leiter der Abteilung polizeilicher Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung des Bayerischen Landeskriminalamtes, Ludwig Schierghofer, im Interview mit dem WDR-Magazin MONITOR (heute, 21:45 Uhr im Ersten). Damit könnten zahlreiche aus Deutschland kommende Sympathisanten der radikalen Islamisten-Organisation "Islamischer Staat" mit Billigung deutscher Behörden nach Syrien ausgereist sein.
"Wenn sich jemand radikalisiert hatte und ausreisen wollte, dann hat man versucht, ihn auch ausreisen zu lassen oder auch durch ausländerrechtliche Maßnahmen die Ausreise auch noch zu beschleunigen", sagte Schierghofer. Er bezieht sich dabei auf ein vertrauliches Papier des Bundesinnenministeriums aus dem Mai 2009. Auf vier Seiten regelt es die "Verfahren und Maßnahmen bei der Aus- und Einreise von gewaltbereiten Islamisten". Das Papier habe laut Schierghofer sowohl die Möglichkeit eröffnet, die Ausreise gewaltbereiter Islamisten aus Deutschland zu verhindern als auch diese zuzulassen.
Bei der Prüfung der Einzelfälle habe dies allerdings dazu geführt, dass ein großer Teil der gewaltbereiten Islamisten aus Deutschland ausreisen konnte. Grundgedanke war dabei laut Schierghofer der "Schutz unserer Bevölkerung". Die Überlegung sei damals gewesen, "Personen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Anschläge begehen werden, außer Landes zu bringen", so der LKA-Beamte.
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum übt scharfe Kritik an dieser Praxis: "Das ist ja einigermaßen zynisch, zu sagen, die Gewaltbereiten sollen möglichst nicht in unserem Land Gewalt ausüben, wenn sie das schon tun wollen, sollen sie ausreisen. Man verlagert das Problem in andere Länder. [...] Das geht nicht." Das Bundesinnenministerium erklärte gegenüber MONITOR: "Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten, um die Ausreise von Personen zu unterbinden, die sich in Krisenregionen an terroristischen Gewalttaten beteiligen wollen."
Nach Aussage von LKA-Staatsschutz-Chef Schierghofer gilt diese restriktive Praxis allerdings erst seit Herbst 2013. Das Bundesinnenministerium habe seine Haltung erst unter dem Eindruck der jüngeren Entwicklungen in Syrien und im Irak geändert.
Quelle: WDR Westdeutscher Rundfunk (ots)