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Auswärtiges Amt: Gespräch mit Chinas Botschafter wegen Hongkong

Archivmeldung vom 11.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Auswärtiges Amt Berlin (Symbolbild)
Auswärtiges Amt Berlin (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wegen der Einschränkung von Freiheitsrechten in Hongkong durch ein neues Sicherheitsgesetz ist der chinesische Botschafter in Berlin, Wu Ken, am Freitag zu "einem Gespräch ins Auswärtige Amt eingeladen" worden. Das teilte das Auswärtige Amt auf Anfrage der "Süddeutschen Zeitung" mit.

Staatssekretär Miguel Berger habe dem Botschafter "nochmals die Position der Bundesregierung erläutert". Die Bundesregierung habe, auch gemeinsam mit den EU-Partnern, bereits mehrfach Besorgnis darüber geäußert, dass das Gesetz die weitgehende Autonomie Hongkongs ernsthaft untergrabe und sich nachteilig auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit auswirke, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Das am 1. Juli in Kraft getretene Gesetz über die nationale Sicherheit in Hongkong schränkt bislang geltende Freiheitsrechte in der Sonderverwaltungszone weitgehend ein. Zur Umsetzung des Gesetzes hat Peking in Hongkong eine neue Behörde geschaffen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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