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Menschenrechtsbeauftragter Löning zur gewaltsamen Auflösung gestriger Demonstration in Moskau

Archivmeldung vom 01.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
  Bildquelle: aboutpixel.de / Basilika © reitgasse
Bildquelle: aboutpixel.de / Basilika © reitgasse

Zur gestrigen gewaltsamen Auflösung einer friedlichen Demonstration durch russische Polizeikräfte in Moskau sagte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, heute (01.09.): "Artikel 31 der russischen Verfassung garantiert den Bürgern der russischen Föderation Versammlungsfreiheit. Zurecht haben sich die Teilnehmer der gestrigen Demonstration darauf berufen.

Die gewaltsame Auflösung der Demonstration wiegt umso schwerer, als die Presse- und Meinungsfreiheit ebenso wie die Versammlungsfreiheit zu den Grundfesten eines Rechtsstaates gehören. Präsident Medwedew soll seinen Worten endlich Taten folgen lassen und in Russland den Rechtsstaat auch in der Praxis durchsetzen.“

Bei einer Demonstration in Moskau waren am gestrigen Dienstag (31.08.) Dutzende regierungskritische Demonstranten festgenommen worden, darunter auch der Oppositionspolitiker und frühere Vize-Regierungschef Boris Nemzow.

Quelle: Auswärtiges Amt

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