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EU-Kommission macht neuen Vorschlag zur Migration

Archivmeldung vom 13.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: European Union/ECHO/Mathias Eick, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: European Union/ECHO/Mathias Eick, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Brüsseler EU-Kommission will den Druck auf Staaten erhöhen, die abgelehnte Asylbewerber nicht zurücknehmen. Demnach sollen Drittländer, die sich weigern, bei der Rückführung von illegalen Migranten in ihre Heimat mit EU-Ländern zusammenzuarbeiten, künftig deutlich weniger Visa zur Einreise in die Europäische Union erhalten, berichtet die "Welt" am Dienstag unter Berufung auf einen neuen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Änderung des so genannten Visakodex (CE 810/2009), der am Mittwoch (14. März) veröffentlicht werden soll.

Das Verfahren im Rahmen des sogenannten Visahebels wird laut Gesetzesvorschlag zweistufig ablaufen. In einem ersten Schritt soll bei unzureichender Rückübernahme die Visaausgabe für Eliten des betreffenden Drittlandes, wie Diplomaten oder Dienstpassinhaber, drei Monate lang erschwert und eingeschränkt werden. Weigert sich das Drittland dann immer noch, wird in einem zweiten Schritt die Zahl der Visabewilligungen für `normale` Bürger gekürzt. Dies kann beispielsweise auch durch spürbar reduzierte Schalterstunden in den Visaabteilungen der Konsulate erreicht werden.

Wörtlich heißt es in dem neuen Dokument der EU-Kommission zur Änderung des Visakodex (Artikel 25a): "Die EU-Kommission wird die effektive Zusammenarbeit von Drittstaaten mit Blick auf die Rückübernahme regelmäßig bewerten und dabei bestimmte Indikatoren beachten wie: Die Zahl der Abschiebungsentscheidungen für Personen, die sich illegal auf dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten aufhalten, die Zahl der von einem Drittland zurückgenommenen abgelehnten Asylbewerber im Verhältnis zur Gesamtzahl der Rückführungsentscheidungen für Bürger aus dem betreffenden Land, und die Existenz oder die Aussicht auf den Abschluss einer Rückführungsvereinbarung."

Sollten Mitgliedsländer mit Drittstaaten "substanzielle Probleme" haben bei "der rechtzeitigen Ausstellung von Reisedokumenten, der rechtzeitigen Erfüllung anderer administrativer Erfordernisse, einer schnellen Vereinbarung über eine effektive Rückführung und der Akzeptanz von Charterflügen und gemeinsamen Abschiebeflügen", so können sie die EU-Kommission darüber informieren, heißt es in dem Gesetzesplan. Hintergrund: Der Visahebel geht auf eine Initiative des scheidenden Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) vom Mai 2017 zurück. Im Falle von Bangladesch wurde der Visahebel im Rahmen eines Pilotprojekts erstmalig erfolgreich angewendet. Der Erfolg veranlasst die EU-Kommission, entsprechende Änderungen im Visakodex vorzuschlagen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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