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Greenpeace Energy klagt gegen britische Atombeihilfen

Archivmeldung vom 04.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Links die beiden Reaktoren von Hinkley Point A, rechts Hinkley Point B
Links die beiden Reaktoren von Hinkley Point A, rechts Hinkley Point B

Foto: Richard Baker
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der deutsche Ökostromanbieter Greenpeace Energy verklagt die Europäische Kommission, weil diese milliardenschwere Beihilfen für den Bau des britischen AKW Hinkley Point C genehmigt hat. "Der hoch subventionierte Atomstrom von dort wird den europäischen Wettbewerb spürbar verzerren. Auch in Deutschland werden die Börsenpreise für Strom beeinflusst", sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy: "Weil dieser Effekt engagierte Ökostromanbieter wie uns wirtschaftlich benachteiligt, ziehen wir vor Gericht." Sobald die Beihilfegenehmigung der Kommission im offiziellen EU-Amtsblatt erschienen ist und die Klagefrist beginnt, wird Greenpeace Energy eine so genannte Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg einreichen.

Die von der EU-Kommission im vergangenen Oktober genehmigten Staatsbeihilfen für den Bau der zwei Druckwasserreaktoren im Südwesten Englands belaufen sich auf umgerechnet rund 22 Milliarden Euro. Sie beinhalten unter anderem eine garantierte Einspeisevergütung in Höhe von rund elf Cent pro Kilowattstunde für den in Hinkley Point C produzierten Atomstrom. Hinzu kommen staatliche Kreditgarantien sowie ein Inflationsausgleich. Die daraus resultierende Vergütung liegt weit über der für Wind- oder Solarstrom in Deutschland.

Ein von Greenpeace Energy in Auftrag gegebenes Gutachten des Analysehauses Energy Brainpool zeigt, dass Hinkley Point C zu einer Verschiebung des Preisniveaus auf dem europäischen Strommarkt führen wird. Demnach benachteiligt ein sinkender Börsenstrompreis in Deutschland vor allem jene Versorger, die Ökostrom in der so genannten "Sonstigen Direktvermarktung" einkaufen, also zu fixen Preisen direkt bei den Anlagenbetreibern. "Anders als Premier Cameron behauptet, ist ein mit vielen Steuermilliarden gepäppelter Reaktorneubau in Hinkley Point eben keine rein britische Angelegenheit", sagt Sönke Tangermann, "sondern benachteiligt ganz direkt uns als deutsches Unternehmen, das am Strombinnenmarkt agiert."

Daneben führt der AKW-Neubau in Großbritannien laut der Analyse von Energy Brainpool zu höheren Stromkosten bei den Verbrauchern. Aufgrund der Preiseffekte durch Hinkley Point C dürften hierzulande die Kosten für das EEG-System steigen, weil den Betreibern von EEG-Anlagen mit fester Vergütung künftig eine größere Differenz zum Börsenstrompreis gezahlt werden muss. Dadurch stiege auch die EEG-Umlage leicht. Auch wenn dies nicht zwangsläufig zu höheren Strompreisen führe, sei die Belastung des EEG-Systems ein Skandal, so Tangermann.

Die schädlichen Effekte für Binnenmarkt und Wettbewerb werden sich aus Sicht von Greenpeace Energy sogar noch vervielfachen, wenn der von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vorgestellte europäische Investitionsfonds in Kraft tritt. Der geplante Fonds mit 315 Milliarden Euro hat in Großbritannien und mehreren anderen EU-Staaten bereits Begehrlichkeiten geweckt, Beihilfen für weitere geplante Atomkraftwerke zu erhalten. Zudem sollen nach dem Willen der EU die grenzübergreifenden Stromleitungen massiv ausgebaut werden, was die im Energy-Brainpool-Gutachten berechneten negativen Effekte noch einmal massiv verstärken würde.

Greenpeace Energy sieht in der Beihilferegelung für Hinkley Point C einen Präzedenzfall für andere Reaktorprojekte, die zu noch stärkeren Verwerfungen auf dem europäischen Energiemarkt führen dürften. "Wenn es bei der Genehmigung durch die Kommission bleibt, ist Hinkley Point nur die Spitze des Eisbergs", sagt Sönke Tangermann, "deshalb rufen wir die deutsche Bundesregierung auf, ebenfalls rechtliche Schritte gegen die unfairen Beihilfen für Hinkley Point C einzuleiten. Sie muss diesen Türöffner für weitere riskante und absurd teure Atomkraftprojekte in Europa verhindern."

Als Rechtsbeistand hat der Ökostromanbieter die Rechtsanwältin Dr. Dörte Fouquet der auf derartige Fragen spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held beauftragt, eine entsprechende Klageschrift zu erstellen und das Unternehmen im anschließenden Verfahren zu begleiten. Greenpeace Energy will in den kommenden Wochen zudem die Möglichkeit prüfen, sich mit anderen Akteuren des deutschen Energiemarktes zu einer Klagegemeinschaft zusammenzuschließen.

Quelle: Greenpeace Energy eG (ots)

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