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Steinbach/Haibach: Gesetz gegen Organhandel in China lässt Hoffnung aufkommen

Archivmeldung vom 11.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der chinesischen Gesetzesänderungen zum Organhandel erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB, und der stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Holger Haibach MdB:

Mit einer Gesetzesneuregelegung will China den illegalen Handel mit Organen unterbinden. Die Maßnahmen umfassen unter anderem ein Berufsverbot für Ärzte und eine Transplantationssperre für Krankenhäuser, wenn diese sich nachweislich an illegalen Praktiken beteiligen. Die Organentnahme ohne Einwilligung des Spenders soll nunmehr strafrechtlich wie vorsätzliche Verletzung, vorsätzlicher Mordversuch oder Leichenschändung verfolgt werden.

Die Gesetzesänderung ist offensichtlich eine Reaktion auf den anhaltenden internationalen Druck von Politikern und Menschenrechtsaktivisten. Der chinesischen Regierung wurde seit langem vorgeworfen, illegale Transplantationen von Hingerichteten ohne deren Einwilligung zu tolerieren. Andere Vorwürfe besagen, dass in China systematisch Falun Gong Praktizierende für Organentnahmezwecke getötet werden.

Das Einlenken der chinesischen Staatsführung ist auch ein indirektes Schuldbekenntnis. Peking hatte bisher die Praxis der illegalen Organentnahmen immer dementiert. Vor diesem Hintergrund bleibt es abzuwarten, ob die Gesetzesänderungen auch in der Praxis umgesetzt werden oder ob sie nur ein Ablenkungsmanöver mit Blick auf die Olympischen Spiele sind.

China täte deshalb gut daran, seine Glaubwürdigkeit durch die Zulassung von unabhängigen internationalen Untersuchungen unter Beweis zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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