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Datenschützer fürchten wirtschaftliche Folgen des "No-Deal"-Brexits

Archivmeldung vom 11.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Angst. Bild: pixelio.de, G. Altmann
Angst. Bild: pixelio.de, G. Altmann

Ein britischer Austritt aus der EU ohne einen Handelspakt könnte Unternehmen in Deutschland datenschutzrechtlich in Nöte bringen. Darauf weisen mehrere deutsche Datenschutzbehörden hin, berichtet das "Handelsblatt".

Ohne ein Abkommen werde der Datenverkehr mit Großbritannien "extrem unter Druck" geraten, sagte Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink dem "Handelsblatt". Die Folgen seien "extreme Verunsicherung, drohender Verlust zentraler Dienstleister, Angst vor Bußgeldern".

Zur Begründung wies Brink darauf hin, dass das Vereinigte Königreich im Fall eines "No-Deal"-Brexits seinen Status als "sicherer Datenverarbeiter" verliere und übergangslos auf das Niveau eines "unsicheren Drittstaates" herabgestuft werde. "Das bedeutet: Firmen mit Sitz in Großbritannien dürfen als Dienstleister von deutschen und europäischen Firmen nicht mehr ohne weiteres eingesetzt werden", so Brink. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, wies darauf hin, dass Datenübermittlungen dann nur möglich seien, wenn sie die Voraussetzungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfüllen. Hier komme es dann auf den Einzelfall an. "Was für Großbritannien nicht funktionieren wird: Freier Markt für personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen bei gleichzeitiger einseitiger Möglichkeit, das Schutzniveau für diese Daten zu verändern", sagte Kelber dem "Handelsblatt".

Theoretisch können laut DSGVO sogenannte Standardvertragsklauseln für eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer genutzt werden. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuletzt in seinem Urteil zum EU-US-Datenabkommen "Privacy Shield" hervorgehoben, dass es in der Verantwortung des Datenexporteurs liegt, zu prüfen, ob die Rechte der betroffenen Personen im Drittland ein gleichwertiges Schutzniveau wie in der EU genießen. Mit Blick auf Großbritannien äußerte der Datenschützer Brink wegen der "Verbandelung" der britischen Geheimdienste mit denen der USA Zweifel. Der Brexit lege eigentlich nur das offen, was Datenschützer schon seit langem wissen, sagte Brink.

"Die Überwachungs- und Austauschtätigkeit auch der Geheimdienste des Vereinigten Königreichs verletzen die EU-Grundrechte-Charta als unangemessene, übermäßige staatliche Überwachung der Bürgerinnen und Bürger." Das werde den Bankensektor, aber auch alle übrigen Dienstleister in Großbritannien sowie alle Unternehmen, die auf diese als Dienstleister gesetzt haben, "äußerst hart" treffen. "Deutschen Unternehmen rate ich, nach alternativen EU-Dienstleistern Ausschau zu halten", sagte der Datenschützer. Zugleich äußerte er die Hoffnung, dass durch ein Abkommen "in letzter Sekunde dieses Desaster abgewendet wird". Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden könnten das Problem sonst nur durch Anwendung der DSGVO angehen – "und das wird im Ergebnis bitter".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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