EGMR fordert von Türkei Stellungnahme im Fall Yücel
Archivmeldung vom 06.07.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die türkische Regierung aufgefordert, eine Stellungnahme zum Fall des inhaftierten "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel abzugeben. Das teilte das Gericht Yücels Rechtsanwalt Veysel Ok in einem Schreiben mit, das am Mittwoch zugestellt wurde. Das Schreiben liegt der "Welt" vor.
Yücel hatte Anfang April beim EGMR Beschwerde gegen seine Inhaftierung eingelegt. Die Stellungnahme der türkischen Regierung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Entscheidung des Gerichtes. Für die Abgabe der Stellungnahme hat das Gericht der türkischen Regierung eine Frist bis einschließlich 23. Oktober gesetzt. Dem Schreiben des EGMR zufolge hat der Gerichtshof auch bei der Bundesregierung angefragt, ob diese - in Anbetracht der deutschen Staatsbürgerschaft Yücels - eine Stellungnahme abgeben wolle.
Nach Eingang der Stellungnahme aus Ankara können Yücels Anwälte in einer eigenen Stellungnahme darauf reagieren. Anschließend kann der Fall vor dem EGMR verhandelt werden. Yücel hatte am 6. April Beschwerde vor dem EGMR gegen seine Inhaftierung eingelegt. Dabei beruft er sich vor allem auf Artikel 3 (Verbot von Folter und unwürdiger Behandlung), 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und 10 (Meinungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Der "Welt"-Korrespondent hatte sich im Februar bei der türkischen Polizei gemeldet. Zuvor hatte er aus den Medien erfahren, dass man gegen ihn im Zusammenhang der Berichterstattung über gehackte E-Mails von Energieminister Berat Albayrak ermittle. Albayrak ist ein Schwiegersohn von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan. Yücel wurde in Gewahrsam genommen und anschließend wegen Terrorpropaganda und Aufwiegelung der Bevölkerung inhaftiert. Er befindet sich seit mehr als vier Monaten in Einzelhaft.
Quelle: dts Nachrichtenagentur