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Klage gegen kaum bekanntes EU-Handelsabkommen

Archivmeldung vom 21.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Singapur Bild: pixabay.com
Singapur Bild: pixabay.com

Das EU-Handelsabkommen mit Singapur ist der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt. Doch trotz Kritik soll es in Kürze vom Europäischen Rat verabschiedet werden. Die Verbraucherschutzorganisation „Foodwatch“ hat deshalb nun Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht: Es drohe eine Aushöhlung der Demokratie und eine Paralleljustiz für Unternehmen, schreibt das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es auf der deutschen Webseite: „Den wenigsten EU-Bürgern dürfte das geplante Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Singapur ein Begriff sein. Der Vertrag mit der Handelsmetropole in Südostasien wurde im vergangenen Jahr fertig ausgehandelt und im Februar 2019 schließlich von einer Mehrheit des Europäischen Parlaments gebilligt. In Kürze will der Europäische Rat das Abkommen verabschieden, mit einem Inkrafttreten wird voraussichtlich im kommenden September gerechnet.

Große Kritik an dem Vorhaben gibt es seitens Verbraucherschutzorganisationen und einiger Oppositionspolitiker. Laut „Foodwatch“ steht das Abkommen exemplarisch für eine ganze Reihe von Handelsdeals, welche die EU aktuell weltweit plane. Diese führen nach Ansicht der Kritiker EU-weit zu Einschnitten in Umwelt- und Verbraucherschutz, zu einer Aushöhlung der Demokratie und zu einer Paralleljustiz für Unternehmen. Ein besonderer Streitpunkt bei diesen Abkommen: Die von der EU vereinbarten Sonderklagerechte für Konzerne.

Die Verbraucherschutzorganisation „Foodwatch“ hat deshalb nun zusammen mit der Protestplattfort „Campact“ und dem Verein „Mehr Demokratie“ Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Mehr als 13.000 Bundesbürger unterstützen die Verfassungsbeschwerde. Seitens der Initiatoren der Klage heißt es, dass das EU-Singapur-Abkommen für eine neue Art von Freihandelsverträgen stehe, die die Kompetenzen der Europäischen Union deutlich ausweiten würde. So könnten laut „Foodwatch“ neu eingerichtete Handelsausschüsse in Zukunft Entscheidungen treffen, die tief in das Leben der EU-Bürger eingreifen, etwa zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und zur Liberalisierung von Dienstleistungen.

Die aktuell geplanten Handels- und Investitionsabkommen geben Konzernen außerdem weitreichende Sonderrechte. Um diese durchzusetzen, können Unternehmen vor so genannten Schiedsgerichten Staaten angreifen, wann immer diese Gesetze erlassen, die ihre Gewinne beeinträchtigen könnten. Der Bundestag und die nationalen Parlamente der EU-Staaten bleiben bei den ausgehandelten Freihandelsabkommen größtenteils außen vor. Die Forderung der Kläger lautet deshalb: Der Bundestag müsse über solch weitreichende Handelsabkommen abstimmen. Bislang ist dies nur für einen kleinen Teil des Singapur-Abkommens, das Kapitel über Investitionsschutz, geplant.

Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gilt als wegweisend: Sollten die Richter zu Gunsten der Kläger entscheiden, hätte dies maßgebliche Auswirkungen auch auf weitere geplante EU-Freihandelsabkommen. Denn dann könnten Konzerne bald mehr in die Pflicht genommen werden, Menschenrechte einzuhalten und sich bei Verstößen vor regulären Gerichten verantworten zu müssen. Wann genau die Verfassungsrichter in Karlsruhe über die Klage entscheiden wollen, ist bislang noch unklar."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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