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Bundesregierung gegen Todesurteil nach Mord an deutscher Fotografin

Archivmeldung vom 28.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rosel Eckstein / pixelio.de
Bild: Rosel Eckstein / pixelio.de

Die Bundesregierung will im Fall der am 4. April in Ostafghanistan ermordeten deutschen Kriegsfotografin offenbar verhindern, dass die lokale Justiz eine Todesstrafe verhängt. Bereits bei der erstinstanzlichen Verhandlung gegen einen afghanischen Polizisten, der die preisgekrönte Reporterin der Agentur Associated Press erschossen und ihre kanadisch Kollegin schwer verletzt haben soll, drängte laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" ein anwesender Diplomat darauf, dass eine mögliche Todesstrafe in eine lange Gefängnisstrafe umgewandelt werde.

Die Bundesrepublik engagiert sich grundsätzlich gegen Todesurteile, das gilt vor allem in diesem symbolischen Fall mit einem deutschen Opfer. Am vergangenen Dienstag hatte ein Kabuler Gericht in nichtöffentlicher Sitzung rund zwei Stunden über den Fall des 23-jährigen Polizisten verhandelt und ihn dann zum Tode verurteilt. Die Strafe muss noch durch ein über geordnetes Gericht bestätigt und vom Präsidenten genehmigt werden.

Die genauen Motive des Mannes sind weiter unklar. Die Deutsche Botschaft in Kabul soll das weitere Verfahren nun genau beobachten, berichtet der "Spiegel" weiter. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil, das erst in einigen Monaten erwartet wird, führe der Generalbundesanwalt in Karlsruhe weiter ein Ermittlungsverfahren gegen den afghanischen Polizisten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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