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Bundesregierung über 14 EU-Richtlinien uneinig

Archivmeldung vom 13.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Bundesregierung
Die Bundesregierung

Von Bundesregierung.Der ursprünglich hochladende Benutzer war LSDSL in der Wikipedia auf Deutsch.Later version(s) were uploaded by Schuhpuppe in der Wikipedia auf Deutsch. - http://styleguide.bundesregierung.de/Übertragen aus de.wikipedia nach Commons.(Originaltext: extrahiert aus: [1]), Gemeinfrei, Link

Die Bundesregierung ist noch über deutlich mehr EU-Dossiers unterschiedlicher Meinung als bisher bekannt. Aktuell herrscht in Berlin bei mindestens 14 EU-Vorhaben Uneinigkeit oder Unklarheit, wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf "Regierungskreise" berichtet.

In jüngster Zeit musste sich Deutschland bei EU-Abstimmungen häufiger enthalten, weil sich die Bundesregierung nicht auf eine Position einigen konnte. Vor allem die FDP blockiert viele EU-Dossiers, weil sie zusätzliche Bürokratie fürchtet. Zuletzt kündigte die Bundesregierung an, sich bei der EU-Lieferkettenrichtlinie enthalten zu müssen. 

Das deutsche Votum ist oft entscheidend, weil sich viele Länder daran orientieren. Bei den 14 offenen Dossiers ist nicht in allen Fällen ein offener Streit ausgebrochen, bei einigen Gesetzen ist die deutsche Positionierung einfach noch generell unklar. In den meisten Fällen gibt es aber klare, teils lang andauernde, Meinungsverschiedenheiten, insbesondere mit der FDP. Betroffen sind die Richtlinie zur Plattformarbeit, die Verpackungsverordnung, die Luftqualitätsrichtlinie, die Energiesteuerrichtlinie, die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die Gentechnik-Verordnung, die Zwangsarbeitsverordnung, die Anti-Geldwäscherichtlinie, die Verordnung zur Behinderung und Bekämpfung von Kindesmissbrauch, die Anti-Diskriminierungsrichtlinie, die Green-Claims-Richtlinie, die grenzüberschreitende Dienstleistungsverordnung und die EU-Behindertenausweis-Richtlinie.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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