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EU billigt Beschluss zur Senkung des Gasverbrauchs um 15 Prozent

Archivmeldung vom 05.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot Internetseite: "https://www.foodwatch.org/de/mitmachen/schluss-mit-dem-sponsoring-der-eu-ratspraesidenschaft/?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=2021-03-19+Reblast+EU-Sponsoring&utm_content=Mailing_13849484" / Eigenes Werk
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Der EU-Rat hat am Freitag eine freiwillige Senkung des Gasverbrauchs in der EU um 15 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre bewilligt. Der Beschluss gilt für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 und umfasst auch alle Ausnahmen von dieser Vorschrift für die EU-Länder. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Dies geht aus einer in Brüssel veröffentlichten Erklärung des EU-Rates hervor. Darin heißt es:

"Um die Energieversorgungssicherheit zu verbessern, hat der Rat heute eine Norm für eine freiwillige Reduzierung der Erdgasnachfrage um 15 Prozent in diesem Winter gebilligt."

Das Dokument legt auch fest, dass die EU-Kommission im Falle einer Unterbrechung der Gasversorgung die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten im EU-Rat einholen muss, wenn sie einen "unionsweiten Gas-Alarm" ausrufen und eine obligatorische Verringerung des Verbrauchs fordern möchte.

Darüber hinaus hat der Rat "verschiedene Ausnahmen und Möglichkeiten gebilligt, diese Anforderung teilweise oder vollständig zu erfüllen, in Übereinstimmung mit den spezifischen Bedingungen der EU-Länder, und um sicherzustellen, dass die Reduzierung des Gasverbrauchs tatsächlich zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit in der EU beiträgt".

Der EU-Rat merkte an, dass es sich dabei um eine "außergewöhnliche und vorübergehende Maßnahme für eine Heizperiode" handelt. Im Mai 2023 wird die EU-Kommission eine Analyse der Umsetzung vorlegen müssen."

Quelle: RT DE

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