Deutschland kippt bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Archivmeldung vom 02.01.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in seiner Pressemeldung 67 des Jahres 2008 am 23.12.2008 erklärt, dass sich die Delegationen aus Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten in den Verhandlungen vom 22. und 23. Dezember 2008 auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt haben.
"Deutschland wird zukünftig die Doppelbesteuerung nur noch durch die Anrechnungsmethode vermeiden und damit der Tatsache Rechnung tragen, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wesentlichen keine Steuern erhoben werden.", heißt es in der offiziellen Erklärung des BMF. Die bislang geltende Freistellungsmethode wird somit zum 31.12.2008 auslaufen, da der Anwendbarkeitszeitpunkt des Abkommens auf den 1. Januar 2009 festgelegt werden soll.
Die von der Trend Capital Gruppe seit Ende 2007 prognostizierte Entwicklung hinsichtlich des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Staaten ist damit eingetreten. "Es war der richtige Schritt diese absehbaren Entwicklungen vorwegzunehmen und die aktuellen und in naher Zukunft geplanten Beteiligungen unseres Hauses auf die Abgeltungsteuer auszurichten.", so Vorstand Frank Simon zu den aktuellen Entwicklungen. "Im Sinne unserer Kunden und Partner haben wir bewusst auf eventuell fragwürdige steuerliche Konstruktionen verzichtet und haben den unserer Ansicht nach sicheren und transparenten Weg der Abgeltungsteuer als Besteuerungsgrundlage für unsere Produkte gewählt", so Simon weiter.
Quelle: Trend Capital Gruppe