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Flugzeuge mit Corona-Verdachtsfällen werden zu fünf Flughäfen umgeleitet

Archivmeldung vom 26.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dietmar Frericks / pixelio.de
Bild: Dietmar Frericks / pixelio.de

Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, Ralph Beisel, hat angesichts des sich weiter ausbreitenden Corona-Virus auf die Notfallpläne deutscher Flughäfen verwiesen.

"Die Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sehen für Deutschland fünf Flughäfen vor, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit so genannte Kernkapazitäten vorhalten müssen", sagte Beisel der Düsseldorfer "Rheinischen Post". Im Falle der Ankunft eines Passagierflugzeuges, das einen Verdachtsfall an Bord habe, würde die betreffende Maschine zu einem dieser Flughäfen umgeleitet. "In Deutschland zählen dazu Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, München und Berlin", sagte Beisel.

Grundsätzlich seien die Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen. "Notfallpläne für den Umgang mit gefährlichen Infektionen auf deutschen Flughäfen existieren seit Jahren und haben sich in der Vergangenheit bewährt, so etwa 2003 bei SARS, 2006 bei einem Fall von Lassafieber oder 2009 im Zuge der Ausbreitung der Schweinegrippe", sagte Beisel. "Grundlage für die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Notfallpläne sind Erkenntnisse und Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation."

Quelle: Rheinische Post (ots)


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