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Verzögerungen bei neuem EU-Pkw-Abgastest WLPT

Archivmeldung vom 19.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: „Auspuff mit 555PS“ © 2010 tgebauer/ aboutpixel.de
Bild: „Auspuff mit 555PS“ © 2010 tgebauer/ aboutpixel.de

Die EU-Mitgliedstaaten sind mit der Anpassung ihrer nationalen Rechtsvorschriften an das neue Pkw-Abgas-Prüfverfahren WLTP erheblich im Verzug. Das geht aus einem Brief des Bundeswirtschaftsministeriums an den Chef des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Klaus Müller, hervor, über den das "Handelsblatt" berichtet.

"Bislang hat noch kein EU-Mitgliedstaat den WLTP-Zyklus im Rahmen der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung umgesetzt", heißt es demnach in dem Schreiben von Wirtschaftsstaatssekretär Andreas Feicht. In Deutschland müsste die "Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung" angepasst werden. Ein ursprünglich für das erste Quartal angekündigter konkreter Verordnungsentwurf liegt zwar inzwischen vor, das weitere Verfahren verzögere sich aber "durch einen erheblichen Abstimmungsbedarf", wie Feicht in seinem Schreiben an Müller erklärt.

In einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen werden laut Zeitung "erhebliche inhaltliche Prüfungen" für die Verzögerung genannt. Der neue Prüfstandard WLPT ist seit 1. September 2018 verpflichtend für alle Pkw-Neuzulassungen in der Europäischen Union. Alle angebotenen Fahrzeuge müssen nach dem WLTP-Standard zertifiziert werden. Weil aber nationale Rechtsvorschriften noch nicht angepasst wurden, müssen Händler und Hersteller in ihren Kundeninformationen weiterhin die oft niedrigeren Werte der alten Prüfnorm NEFZ verwenden. Das kann zu Irritationen bei Neuwagenkäufen führen, weil die Kfz-Steuerbescheide auf Basis der neuen WLTP-Norm erstellt werden und eine höhere Steuer ausweisen. Die EU-Kommission hatte eine einheitliche Umstellung der Informationen für Kunden und Verbraucher in der EU zum 1. Januar 2019 empfohlen. In Deutschland ist nun mit einer Umstellung frühestens im nächsten Jahr zu rechnen. Auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums heißt es, die neue Verordnung werde "voraussichtlich im Juli 2020 veröffentlicht".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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