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Papst Franziskus erlässt Meldepflicht für Missbrauchsfälle

Archivmeldung vom 09.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Papst Franziskus (2018), bürgerlicher Name Jorge Mario Bergoglio SJ
Papst Franziskus (2018), bürgerlicher Name Jorge Mario Bergoglio SJ

Foto: Mariordo (Mario Roberto Durán Ortiz)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Papst Franziskus will stärker gegen Missbrauch in der katholischen Kirche vorgehen. Ab Juni solle für alle Kleriker und Ordensleute eine Meldepflicht für Missbrauchsfälle gelten, teilte der Vatikan mit.

Ein entsprechendes apostolisches Schreiben wurde am Donnerstag veröffentlicht. Unter die Meldepflicht fallen demnach Straftaten gegen "das sechste Gebot des Dekalogs". Das betrifft zum Beispiel "unter Gewalt oder Drohung oder durch Amtsmissbrauch erfolgten Zwang, sexuelle Handlungen zu vollziehen oder zu erleiden". Auch der "Vollzug sexueller Handlungen mit einer minderjährigen oder mit einer schutzbedürftigen Person" sowie die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie fallen unter die Vorschrift. Eine Meldepflicht an staatliche Stellen soll es vorerst nicht geben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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