Bundeswehreinsatz in Mali letztmalig verlängert
Archivmeldung vom 26.05.2023
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Mary SmithDie Beteiligung der Bundeswehr an der Minusma-Mission der UN in Mali ist letztmalig verlängert worden. Für den entsprechenden Antrag der Bundesregierung stimmten 375 Abgeordnete, bei 263 Gegenstimmen und einer Enthaltung. Der Einsatz soll dann spätestens am 31. Mai 2024 enden. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 550,7 Millionen Euro.
In Mali habe sich das Sicherheitsumfeld in den vergangenen Monaten durch die Ausbreitung terroristischer Gruppierungen weiter verschlechtert, auch in Folge eines "verminderten Verfolgungsdrucks", hieß es in dem Antrag. Die Regierung verwies dabei auch auf den Rückzug der französisch geführten Missionen Barkhane und Takuba bis August 2022. Zudem stellten "fortdauernde administrative Behinderungen" und Einschränkungen der Mission durch malische Stellen sowie die "großflächige Kooperation malischer und russischer Sicherheitskräfte im Einsatz" Minusma vor Herausforderungen. Eingesetzt werden sollen wie bisher bis zu 1.400 Soldaten, die, "solange und soweit dies im Rahmen der Rückverlegung möglich" sei, die Wiederherstellung der staatlichen Autorität in Zentralmali und die "Schaffung eines sicheren Umfeldes" für humanitäre Hilfe unterstützen sollen. Außerdem sollen sie zur Umsetzung des Abkommens von Algier für "Frieden und Aussöhnung in Mali beitragen". Weitere Aufgaben der Bundeswehr zielen auf die Wahrnehmung von Schutz- und Unterstützungsaufgaben, auf die Unterstützung von Personal in den EU-Missionen in Mali sowie der Gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten (G5 Sahel Force Conjointe), auf Lagebilderstellung und Lufttransport. "Die Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung ist nicht vom Auftrag erfasst", hieß es. Rechtliche Grundlage bleibt laut Antrag eine Reihe von Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur