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EU-Sozialkommissar will Freizügigkeitsregeln verteidigen

Archivmeldung vom 05.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Unmittelbar vor dem Treffen der EU-Innenminister an diesem Donnerstag in Brüssel hat EU-Sozialkommissar Lazlo Andor Forderungen nach Änderungen beim Recht auf Freizügigkeit für EU-Bürger zurückgewiesen. Zugleich wandte er sich gegen Befürchtungen, die Kommunen könnten durch so genannte Armutszuwanderung von Bürgern aus anderen EU-Ländern überfordert werden.

Der EU-Kommissar aus Ungarn forderte Städte und Gemeinden auf, bei der sozialen Eingliederung von EU-Migranten die bereit gestellten Finanzmittel aus dem EU-Sozialfonds auch zu nutzen. Andor sagte "Welt-Online", für EU-Migranten, die keine Arbeit haben, gelten "strenge Vorschriften", um Sozialleistungen des Aufnahmelandes zu erhalten. Er fügte hinzu: "EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedsland nach Arbeit suchen, haben Anspruch auf bis zu sechs Monaten Arbeitslosenunterstützung aus ihrem Heimatland und nicht aus dem Land, in dem sie nach Arbeit suchen."

Andor betonte, dass Deutschland in den kommenden sechs Jahren mindestens 20 Prozent der Mittel aus dem milliardenschweren EU-Sozialfonds für die soziale Eingliederung verwenden müsse. "Wie dieses Geld verwendet wird, entscheiden die deutschen Behörden. Aber Städte und Kommunen können finanzielle Unterstützung aus dem Programm anfordern, um soziale Probleme, die von einem größeren Zuzug von Bürgern aus anderen EU-Ländern herrühren, zu bewältigen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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