Frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Zweifel an Safe-Harbor-Abkommen mit den USA.
Archivmeldung vom 09.04.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserDie frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Aus für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung den Grundsatzcharakter des Spruchs für den Datenschutz im digitalen Zeitalter betont. "Das Gericht hat enge Grenzen für die Speicherung von Daten angelegt", sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Sie meldete Zweifel am sogenannten Safe-Harbor-Abkommen an, dass den Umgang von Daten europäischer Bürger auf US-Servern regelt. "Für mich bedeutet das, dass Safe Harbor so nicht mehr zu machen ist", sagte Leutheusser-Schnarrenberger weiter.
Der EuGH hatte am Dienstag die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 gekippt und in der Urteilsbegründung auch weitreichende Grundsätze für das Speichern von Daten aufgestellt. So rügten die Richter etwa, dass die Richtlinie keine Grundsätze für das Speichern personenbezogenen Daten von EU-Bürgern auf US-Servern vorsieht. Für eine Reihe von Abkommen der EU, etwa über den Austausch von Passagierdaten (PNR) oder Bankdaten (Swift) könnte das weitreichende Folgen haben.
Als Justizministerin hatte sich Leutheusser-Schnarrenberger gegen das Drängen der Union gestemmt, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 in Deutschland umzusetzen und sogar ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission riskiert. Entsprechend zufrieden zeigte sich Leutheusser-Schnarrenberger mit dem Richterspruch.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)