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Bundesverfassungsgericht: EuGH soll über Krisenkurs der EZB entscheiden

Archivmeldung vom 07.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) über den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt. Es gehe insbesondere darum, ob der so genannte OMT-Beschluss "mit dem Primärrecht der Europäischen Union vereinbar" sei, teilte das Gericht am Freitag mit.

"Die Verfahrensgegenstände, die sich auf den OMT-Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012 beziehen, hat der Senat abgetrennt, diese Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt."

Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Richter aus Karlsruhe eine Rechtsfrage dem EuGH zur Prüfung vorlegen.

Europarechtler: Karlsruhe entzieht sich der Verantwortung

Gunnar Beck, Europarechtler von der Universität London, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zentrale Fragen zu den Euro-Rettungsmaßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorzulegen, scharf kritisiert: "Mit der Vorlage an den EuGH entzieht sich das Gericht der Verantwortung. Es gibt die Kontrolle über die Einhaltung der deutschen Verfassung an eine überstaatliche Institution ab", sagte Beck "Handelsblatt-Online". "Damit gibt das Gericht die deutsche Eigenstaatlichkeit auf."

Nach Auffassung Becks konterkarieren die Karlsruher Richter zudem eigene frühere Entscheidungen. "In seinen Urteilen zu den EU-Verträgen von Maastricht und Lissabon betonte das Gericht stets, dass deutsche Souveränität nur unter Einhaltung des deutschen Grundgesetzes möglich ist", sagte der Jurist.

Das Grundgesetz schreibe vor, dass die Budgethoheit des Bundestages "unantastbar" sein müsse. Diese werde aber durch die möglichen Verbindlichkeiten durch das EZB-Anleihenkaufprogramm OMT (Outright Monetary Transactions) infrage gestellt. "Bereits jetzt übersteigen die deutschen Hilfszahlungen an die Euro-Zone das Volumen des Bundeshaushalts um gut 311 Milliarden Euro", sagte Beck weiter.

Das OMT-Programm weite die deutschen Garantien unbegrenzt aus. Mit der Vorlage an den EuGH erkläre Karlsruhe, dass selbst ein unbegrenztes Einstehen Deutschlands für den Euro mit der Budgethoheit des Bundestages vereinbar sei. "Das ist eine Absurdität", kritisierte Beck.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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