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EU-Parlament will Bargeld-Obergrenze auf 7.000 Euro senken

Archivmeldung vom 27.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bargeldverbot führt in der aktuellen Ordnung zur völligen Versklavung (Symbolbild)
Bargeldverbot führt in der aktuellen Ordnung zur völligen Versklavung (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das Europäische Parlament will die in Deutschland umstrittene Obergrenze für Bargeldtransaktionen weiter senken. Laut eines Berichts der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wird der zuständige Wirtschaftsausschuss des Parlaments am Dienstag für eine künftige Obergrenze von 7.000 Euro stimmen.

Die EU-Kommission hatte in ihrem Vorschlag für eine Novelle der EU-Gesetze gegen Geldwäsche eine Obergrenze von 10.000 Euro vorgeschlagen. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese Obergrenze gebilligt, wobei sich die Bundesregierung aufgrund der Uneinigkeit der Ampel-Koalition enthalten musste. Finanzminister Christian Lindner (FDP) ist ganz gegen eine Obergrenze, die mit zuständige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) dafür. Bisher ist die Frage in der EU nicht einheitlich geregelt.

In 18 von 27 Mitgliedstaaten besteht anders als in Deutschland schon eine Obergrenze, mit unterschiedlichen Maximalbeträgen zwischen 500 Euro in Griechenland und 15.000 Euro in Kroatien. Ein weiterer zentraler Punkt des Kommissionsvorschlags, die Einrichtung einer neuen EU-Behörde, die sich ausschließlich dem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung widmet, ist nicht mehr umstritten. Unverändert offen ist aber, wo die Behörde angesiedelt werden soll. Die Parlamentarier werden lediglich einen Kriterienkatalog verabschieden, an dem sich später die Standortentscheidung ausrichten soll. Zu ihnen gehören übliche Kriterien wie die Verfügbarkeit qualifizierten Personals für die Behörde sowie gute medizinische Versorgung, Schulen und Verkehrsverbindungen. In dem Parlamentsentwurf heißt es darüber hinaus aber auch, der Katalog müsse eine "ausgeglichene geografische Verteilung von EU-Institutionen und -Agenturen" sicherstellen.

Das dürfte die Chancen von Frankfurt, das sich als Behördensitz beworben hat, nicht erhöhen. Die Stadt am Main ist bereits Sitz der Europäischen Zentralbank und der Versicherungs-Aufsichtsbehörde Eiopa. Damit - und generell als Bankenstadt - verfügt die Stadt am Main zwar potenziell über überdurchschnittlich viel Personal für eine Anti-Geldwäsche-Behörde, je ernster aber das geografische Argument aber genommen wird, desto mehr steigen die Chancen ganz anderer Bewerber wie etwa Wien, Madrid oder Vilnius.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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