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Bundestag will Brüssel abmahnen

Archivmeldung vom 01.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Zehn Monate nach Inkrafttreten des Reformvertrags von Lissabon will der Deutsche Bundestag erstmals seine neuen Kontrollrechte auf EU-Ebene nutzen. Die Volksvertreter wollen nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" der Europäischen Kommission eine "Subsidiaritätsrüge" erteilen und die Brüsseler Behörde abmahnen, weil sie sich in Dinge einmische, die sie nichts anginge.

Seit Anfang 2010 können nationale Parlamente Rügen gegen die Kommission anstrengen, wenn sie Kompetenzüberschreitungen vermuten. Solch eine Kompetenzüberschreitung beanstandet Berlin bei einem kürzlich vorgelegten Gesetzesvorschlag, mit dem Brüssel auf jüngste Finanzkrisen reagieren will. Um künftig besser gegen Risiken gewappnet zu sein, sollten Kreditinstitute EU-weit ihre Einlagensicherungs-Systeme einander angleichen, verlangt die Kommission. Das Problem aus deutscher Sicht: Die strengen Vorgaben zielen auch auf Sparkassen- und Genossenschaftsbanken hierzulande ab. Damit werde ungerechtfertigt in gewachsene Strukturen der deutschen Kreditwirtschaft eingegriffen, befürchten der Finanz- und der EU-Ausschuss des Bundestags. Auch der Bundesrat hält die Total-Verpflichtung zur Einlagensicherung für unverhältnismäßig; denn die Sparkassen hätten sich in der Krise gut behauptet und verfügten bereits über eigene Sicherungssysteme, die sich "bewährt" hätten und auf EU-Ebene "als gleichwertig anerkannt" würden. Nach FR-Informationen wird der Bundestag nächste Woche die Protestnote gen Brüssel beschließen. Um eine förmliche Rüge daraus zu machen und die Kommission zu einer Überprüfung ihres Vorschlags zu zwingen, müsste mindestens ein Drittel aller 27 nationalen Parlamente für den Vorstoß mobilisiert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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