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Gerichtsurteil: FPÖ darf Maurers Stinkefinger-Foto nicht mehr verwenden

Archivmeldung vom 01.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Die FPÖ darf das Foto von der Klubobfrau des Grünen Parlamentsklubs Sigrid Maurer, das sie mit Sektglas und ausgestrecktem Mittelfinger zeigt, nicht mehr verwenden, um es als Beleg einer angeblich herzlosen Politik zu nutzen. Dies berichtet die „Presse“ unter Verweis auf den Beschluss des Obersten Gerichtshofs (OGH) am Montag.

Beim russischen online Magazin " SNA News " ist auf der deutschen Webseite weiter zu lesen: "Die Politikerin hatte das Foto 2017 mit der Unterschrift „to the haters with love“ nach dem Abschied der Grünen aus dem Parlament auf Twitter gepostet und bereits damals erklärt, dies sei eine Botschaft gegen ihre Hassposter gewesen. „Das war keine Verabschiedung, sondern meine Antwort an all jene, die mich seit Tagen mit Hass eindecken“, schrieb sie im November 2017.

Neuerlich verwies auch der grüne Klub darauf, dass das Foto nicht aus Anlass des Ausscheidens der Grünen aus dem Parlament gepostet worden war.

Als Grund für Maurers Klage gilt eine FPÖ-Publikation auf Facebook vom April 2020: Damals wurde ein Bild einer älteren Dame und daneben Maurers Stinkefinger-Foto veröffentlicht. Die Freiheitlichen warfen Maurer vor, sie empfehle „den von der Coronavirus-Krise gebeutelten Pensionisten und Pensionistinnen, ihre Wertgegenstände in die Pfandleihanstalt zu tragen und sich zu verschulden“.

Maurer beantragte daraufhin eine Sicherungsverfügung, damit die FPÖ das Foto nicht verwenden dürfe. Sowohl die beiden ersten Instanzen als auch der Oberste Gerichtshof gaben ihr dabei Recht.

In einem solchen Fall könne es sich nicht um ein zulässiges Bildzitat handeln, erklärte der OGH. Maurer habe das Bild im Zusammenhang mit Hasspostings gemacht, die FPÖ aber habe es zu einem anderen Thema verwendet. Damit wird laut dem OGH der Eindruck erweckt, Maurer befürworte „eine herzlose und kalte Politik“, indem sie bedürftige Pensionisten auf die Verpfändung ihrer letzten Habseligkeiten verweise.

In Wahrheit habe Maurer zur Wiederöffnung der Pfandleihanstalten aber nur erklärt, es gebe viele Leute, die bei einer Bank keinen Kredit mehr bekommen würden und so auf die Pfandleihhäuser angewiesen seien."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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