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Auswärtiges Amt spricht mit Syrien über Freilassung des Terrorverdächtigen Zammar

Archivmeldung vom 11.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Fall ist heikel, denn es geht um einen als besonders gefährlich geltenden Terrorverdächtigen. Doch die Bundesregierung sieht sich an ihre Fürsorgepflicht gebunden - und spricht mit Syrien über eine Freilassung des in Damaskus inhaftierten Deutsch-Syrers Mohammed Haydar Zammar, der mit Attentätern des 11. September 2001 Kontakt hatte.

Zammar war im Oktober 2001 von Hamburg nach Marokko gereist, wo er Ende des Jahres auf Ersuchen der USA festgenommen und nach Syrien weitergereicht wurde. Dort verurteilte ihn ein Gericht Anfang 2007 in nicht-öffentlicher Verhandlung zu zwölf Jahren Haft. Der genaue Urteilsspruch ist nicht bekannt, nach Kenntnis von Sicherheitsexperten hielten die Syrer Zammar die Mitgliedschaft in der islamistischen Muslimbruderschaft und die Beteiligung an Plänen zu Anschlägen in Syrien vor.
"Wir bemühen uns um eine Freilassung aus humanitären Gründen", sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes (AA) am Montag dem Tagesspiegel. Der Ausgang der Gespräche mit Syrien sei allerdings offen. Auf die Frage, ob Damaskus für eine Freilassung Zammars eine Gegenleistung verlange, wollte die Sprecherin des AA nichts sagen. Sicherheitsexperten sehen eine mögliche Rückkehr Zammars nach Deutschland mit gemischten Gefühlen. Der 1982 eingebürgerte Islamist wurde nach eigenen Angaben 1991 in Afghanistan militärisch ausgebildet, kämpfte 1995 in Bosnien auf der Seite der Muslime und traf im Jahr 2000 in Afghanistan bei einer Feier auf Osama bin Laden. In Hamburg war er mit der Gruppe um Mohammed Atta befreundet, den späteren Attentätern des 11. September. Sicherheitsexperten halten Zammar vor, er habe die Verbindung der Atta-Zelle zu Al Qaida hergestellt. Sollte der Islamist nach Deutschland zurückkehren, "bedeutet das ein Sicherheitsrisiko", sagte ein Fachmann. Bei der Bundesanwaltschaft ist ein Verfahren gegen Zammar wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung anhängig. Für einen Haftbefehl reichte es bislang jedoch nicht. Die Behörden hatten zu wenig in der Hand, um Zammar nur Wochen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 am Verlassen der Bundesrepublik in Richtung Marokko zu hindern. Entließe Syrien Zammar vorzeitig aus der Haft, müsste er auch nicht befürchten, die Reststrafe in Deutschland verbüßen zu müssen. Der Prozess und das Urteil gegen Zammar genügten offenkundig keinen rechtsstaatlichen Maßstäben, hieß es in Sicherheitskreisen.
Die Gespräche mit Syrien sind ein weiteres Kapitel im Fall Zammar, der einiges Aufsehen erregt. Mit der Rolle der deutschen Behörden in der Geschichte befasst sich seit Ende 2007 der BND-Untersuchungsausschuss. Vor allem die Abgeordneten der Linksfraktion werfen der ehemaligen Regierung Schröder vor, sie sei mitschuldig an der Verschleppung Zammars nach Syrien, weil sie rechtswidrig persönliche Daten Zammars den US-Behörden übergeben habe.

Quelle: Der Tagesspiegel

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