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An­trä­ge von Spätaus­sied­lern wei­ter auf er­höh­tem Ni­veau

Archivmeldung vom 13.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Der Zuzug von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen bleibt weiter auf hohem Niveau: Kamen im Jahr 2013 nur noch 2.427 Personen nach Deutschland, waren es im vergangenen Jahr 5.649 Spätaussiedler und Angehörige.

Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, liegen die Zahlen auch im ersten Quartal 2015 auf ähnlichem Niveau: So wurden in diesem Jahr bis einschließlich März bereits 1.042 Personen in Deutschland aufgenommen. Entsprechendes lässt sich auch für die Zahl der beim Bundesverwaltungsamt eingegangenen Anträge feststellen: Wurden im Jahr 2013 10.963 Anträge eingereicht, waren es 2014 bereits 30.009 Anträge. In den Monaten Januar bis März 2015 wurden 6.930 Anträge gestellt. Ursache sei das im September 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes. Dieses hat die Zusammenführung bislang getrennter Spätaussiedlerfamilien wesentlich erleichtert und die Möglichkeiten zum Sprachnachweis für deutsche Volkszugehörige erweitert.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, begrüßt diese Entwicklung nachdrücklich: "Die Spätaussieder, die in den letzten Jahrzehnten nach Deutschland kommen sind, haben unser Land enorm bereichert. Wir haben uns daher im Koalitionsvertrag ausdrücklich zur weiteren Aufnahme von Spätaussiedlern und damit auch zu einer fortdauernden Solidarität mit diesen deutschen Volkszugehörigen bekannt, die von den Folgen des Zweiten Weltkrieges besonders betroffen waren."

Die Aussiedlung nach Deutschland habe im letzten Jahrzehnt für viele Spätaussiedlerfamilien eine Trennung von in den Herkunftsgebieten zurückbleibenden Angehörigen mit sich gebracht, die aus verschiedenen Gründen nicht mitausreisen konnten oder wollten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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