Als Fluchtgrund Homosexualität angegeben: EuGH untersagt Schwulen-Tests
Archivmeldung vom 25.01.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat verboten, Asylbewerber einem psychologischen Test zur Bestimmung ihrer sexuellen Orientierung zu unterziehen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichtshofes auf dessen Webseite. Dies meldet das russische online Magazin "Sputnik".
Weiter heißt es auf der deutschen Webseite: "In dem konkreten Fall handelt es sich um einen nigerianischen Asylbewerber in Ungarn. Bei seinem Asylantrag gab er an, er sei homosexuell und befürchte in seinem Heimatland eine Verfolgung wegen seiner sexuellen Orientierung. Die ungarischen Asylbehörden stellten fest, dass die Schilderungen des Nigerianers insgesamt widerspruchsfrei und glaubwürdig seien. Ein Psychologe stufte ihn allerdings als nicht glaubwürdig ein. Daher lehnten die Behörden den Asylantrag ab.
Die Klage des Nigerianers legten die ungarischen Gerichte dem EuGH vor. Sie fragten an, inwieweit gutachterliche Methoden zulässig sind, um die behauptete Homosexualität eines Asylbewerbers zu überprüfen.
Laut dem EuGH sind persönliche Anhörungen des Betroffenen zwar durchaus erlaubt, aber eben nicht irgendeine Art von Test, der Einblick in intime Lebensbereiche des Bewerbers gibt. Dies würde „einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers“ bedeuten. Das gelte auch, wenn der Test im Einvernehmen mit dem Asylbewerber durchgeführt werde, weil dieser bei seiner Zustimmung unter erheblichem Druck stehe.
Lediglich Gutachten, die das Privatleben des Betroffenen achten, hält der Europäische Gerichtshof für zulässig. Als Beispiel führen die Juristen die Prüfung der Lage Homosexueller im Herkunftsland an."
Quelle: Sputnik (Deutschland)