Bernd Lucke (LKR): "Hohe Produktqualität des Covered Bonds im Gesetz festgeschrieben - große Chance für gemeinsamen europäischen Kapitalmarkt"
Archivmeldung vom 28.02.2019
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Freigeschaltet durch André OttBernd Lucke, Verhandlungsführer des Europaparlaments für die neue Rahmengesetzgebung über gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bonds) zeigte sich nach der mitternächtlichen Einigung mit Rat und Kommission sehr zufrieden mit der erzielten Einigung. "Das Gesetzespaket gewährleistet, dass die hohe und bewährte Qualität des Pfandbriefes als Standard festgeschrieben wird," sagte Lucke.
Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich in der vergangenen Nacht im Rahmen des Trilogs über gedeckte Schuldverschreibungen auf ein gemeinsames Gesetzespaket geeinigt. Die Richtlinie legt einheitliche Standards für Covered Bonds fest. Die Verordnung nimmt Änderungen an der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) vor. "Wir konnten die Parlamentsposition in den wesentlichen Punkten verteidigen. Vor allem konnten wir in der Richtlinie durch Festlegung der Mindeststandards erreichen, dass ein Produkt mit einer ausgezeichneten Erfolgsgeschichte nicht verwässert wird," so Lucke. "Der deutsche Pfandbrief und andere besonders sichere Formen von Covered Bonds werden vom Rest des Marktes sogar noch durch ein eigenes Premium-Label abgegrenzt werden."
"Es handelt sich nicht nur um ein wichtiges Gesetzeswerk für ein Produkt, das für die Refinanzierung von Banken essentiell ist. Es handelt sich ebenso um einen wichtigen Baustein zur Kapitalmarktunion. Davon profitieren am Ende alle: Bürger, Banken, Unternehmen und Staaten," resümierte Lucke.
Quelle: LKR - Die Eurokritiker (ots)