Baerbock fordert Vollstreckung des IStGH-Haftbefehls gegen Putin in Südafrika
Archivmeldung vom 05.06.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićBundesaußenministerin Annalena Baerbock ist der Ansicht, dass der russische Präsident Wladimir Putin nach dem Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Südafrika festgenommen werden sollte. Das Völkerrecht sei an dieser Stelle klar. Dies berichtet das Magazin "RT DE".
Weiter berichtet RT DE: "Außenministerin Annalena Baerbock ist der Meinung, der russische Präsident Wladimir Putin sollte in Südafrika auf der Grundlage des Urteils des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) verhaftet werden, wenn er zum BRICS-Gipfel vom 22. bis 24. August in Johannesburg einreist. Am Freitag nach einem Treffen des Ostseerats in Wismar in Mecklenburg-Vorpommern sagte sie wörtlich:
"Das Völkerrecht ist an dieser Stelle klar. Das Völkerrecht macht deutlich: Kriegsverbrecher, Verantwortliche, die Angriffskriege führen, die werden irgendwann zur Verantwortung gezogen."
Zuvor hatte die südafrikanische Außenministerin Naledi Pandor am Donnerstag erklärt, dass alle fünf BRICS-Staatsoberhäupter – Brasiliens, Russlands, Indiens, Chinas und Südafrikas – zu dem geplanten Gipfeltreffen vom 22. bis 24. August in Johannesburg eingeladen worden seien.
Südafrika, das die Charta des Internationalen Strafgerichtshofs unterzeichnet hatte, wäre verpflichtet, den russischen Präsidenten bei der Einreise festzunehmen. Bislang hat sich das Land nicht eindeutig dazu geäußert, was geschehen wird, wenn Putin zum BRICS-Gipfel fliegt.
Im März hatte der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehl gegen Putin erlassen. Er wird verdächtigt, "Kinder aus den besetzten Gebieten der Ukraine illegal nach Russland deportiert zu haben".
Der Kreml kommentierte die Entscheidung des IStGH mit der Feststellung, dass Russland "wie eine Reihe von Staaten die Zuständigkeit dieses Gerichts nicht anerkennt". Der russische Präsidentensprecher Dmitri Peskow erklärte, dass alle Entscheidungen dieser Art für die Russische Föderation rechtlich gesehen null und nichtig sind."
Quelle: RT DE