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EU-Justizkommissarin Reding weist Aufforderung des EU-Parlaments zurück

Archivmeldung vom 08.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Viviane Reding / Bild: World Economic Forum, de.wikipedia.org
Viviane Reding / Bild: World Economic Forum, de.wikipedia.org

Nach der Veröffentlichung eines Berichts zur Lage der Grundrechte in Ungarn im Innenausschuss des EU-Parlaments weist EU-Justizkommissarin Viviane Reding Aufforderungen der Abgeordneten zurück, schärfer gegen Budapest vorzugehen.

"Die EU tut das, was in den EU-Verträgen vorgesehen ist. Als EU-Kommissarin bin ich Hüterin der Verträge, es ist nicht meine Aufgabe, diese auszuhöhlen", sagte Reding der "Welt". Sie habe in der vergangenen Woche drei blaue Warnbriefe nach Ungarn geschickt, und Änderungen an bestimmten Aspekten der umstrittenen Verfassungsänderung angemahnt. Wenn die Abgeordneten schärfer gegen Ungarn vorgehen wollten, hätten sie selbst die Möglichkeiten dazu: "Das EU-Parlament hat beispielsweise das Recht, ein Verfahren nach Artikel 7 zu initiieren." Der Paragraf kann eingeleitet werden, wenn die eindeutige Gefahr einer Verletzung der EU-Grundrechte vorliegt. Als letzte Sanktionsmöglichkeit ist der Entzug von Stimmrechten für ein EU-Mitglied vorgesehen. Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Artikel-7-Verfahrens sind allerdings hoch. "Ich bin gespannt, ob bei der Debatte im Plenum eine solche Mehrheit zustande kommt", sagt denn auch EU-Justizkommissarin Reding.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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