Bericht: Deutsche Sputnik-Bestellung verstößt gegen US-Sanktionen
Archivmeldung vom 12.04.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie geplante Bestellung des russischen Corona-Impfstoffs Sputnik V durch die Bundesregierung verstößt offenbar gegen US-Sanktionen. Das berichtet die "Bild" unter Berufung auf deutsche und US-Quellen. Demnach seien entsprechende "Signale an die Bundesregierung" übermittelt worden. Zwei der wesentlich an der Entwicklung und Testung von Sputnik V beteiligte russische Institute stehen laut "Bild" auf der US-Sanktionsliste.
Die Sanktionen gelten wegen des Anschlags auf den Kreml-Kritiker Alexei Nawalny am 20. August 2020 mit dem Mittel Nowitschok. Man sei in Washington irritiert darüber, dass sich die Bundesregierung und besonders die Kanzlerin massiv für Nawalny einsetzten, ihm in der Charité in Berlin im Jahr 2020 das Leben retteten, zugleich nun aber einen Impfstoff bestellen wollten, der von eben den Institutionen stamme, die den chemischen Kampfstoff geliefert hätten, hieß es laut Zeitung aus deutschen Quellen.
Die US-Sanktionen betreffen laut "Bild" das 48. Zentrale Forschungsinstitut des russischen Verteidigungsministeriums und das 33. Wissenschaftliche Forschungs- und Testinstitut. Beide Institute sollen zentral an der Entwicklung und Erprobung des Corona-Impfstoffs beteiligt gewesen sein und auch zentral an Entwicklung und Testung von biologischen und chemischen Kampfstoffen, darunter Nowitschok. Besonders das Zentrale Forschungsinstitut des Verteidigungsministeriums sei daneben auch zentral an der Entwicklung des Impfstoffes Sputnik V beteiligt gewesen, heißt es sowohl aus Russland als auch aus den USA.
Quelle: dts Nachrichtenagentur