Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Gregor Gysi: An Militäreinsätzen darf sich die Bundesrepublik Deutschland nicht beteiligen.

Gregor Gysi: An Militäreinsätzen darf sich die Bundesrepublik Deutschland nicht beteiligen.

Archivmeldung vom 06.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Fraktion DIE LINKE bringt heute einen Antrag in den Bundestag ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, jegliche deutsche Beteiligung am OEF-Einsatz in Afghanistan unverzüglich zu beenden und dies auch für die Zukunft auszuschließen. Dazu erklärt der Vorsitzende des Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi: Die Militäreinsätze in Afghanistan haben zu mehr Gewalt und mehr Terror im Lande geführt und viele zivile Opfer gekostet.

Die Taliban leben nicht mehr in Afghanistan, sondern kommen zu Kämpfen aus Pakistan nach Afghanistan "angereist". Die Bundeswehr muss insgesamt aus Afghanistan abgezogen werden. Der erste und vordringliche Schritt dazu ist aber, die deutsche Beteiligung am sogenannten Anti-Terror-Einsatz Enduring Freedom sofort zu beenden und auch künftig auszuschließen. Denn gerade diese Operationen haben zur Gewalteskalation im Lande beigetragen. An völkerrechtswidrigen Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Urteil bezüglich der Organklage der Fraktion Die Linke vom 3. Juli 2007 die Frage offengelassen, ob die Militäreinsätze im Rahmen der Operation Enduring Freedom mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings nicht ohne Grund auf der klaren Trennung zwischen UN-mandatierten ISAF.Einsätzen und den Einsätzen einer "Koalition der Willigen" in der OEF beharrt.

Der Anti-Terror Einsatz unter OEF ist nicht von der UNO mandatiert. Er ist sechs Jahre nach den Terroranschlägen von New York und Washington auch nicht mehr mit dem Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta zu begründen, zumal die Vereinten Nationen mit dem ISAF-Einsatz selber aktiv geworden sind. Die Operation Enduring Freedom ist mit dem Völkerrecht nicht in Einklang zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte warf in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige