Verbraucherzentralen fordern Stärkung der Fluggastrechte
Archivmeldung vom 13.03.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) dringt auf eine Verbesserung der Verbraucherrechte im Flugverkehr. "Wir fordern eine entfernungsunabhängige, gestaffelte Lösung, die eine Ausgleichszahlung von 250 Euro schon nach einer Stunde Verspätung erzwingt. Ab drei Stunden sollen es 400 Euro und ab fünf Stunden 600 Euro sein", sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Die Verbraucherschützer beobachteten mit Sorge, dass die EU die Rechte von Flugpassagieren deutlich verschlechtern wolle, sagte Müller. "Der Anspruch auf Entschädigung soll nicht mehr ab drei Stunden Verspätung bestehen, sondern erst später. Die EU droht hier den Sirenengesängen der Fluggesellschaften zu erliegen. Die Folge wären noch mehr Verspätungen im Flugverkehr. Die Ankunftszeit auf dem Flugschein wird dann wenig wert sein."
Bisher erhalten Fluggäste in Europa ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung von den Fluggesellschaften. Bereits die vorletzte EU-Kommission habe im Jahr 2013 eine Staffelung ab fünf, neun und zwölf Stunden vorgeschlagen. Obwohl das Europäische Parlament damals schon eine Absenkung auf drei, fünf und sieben Stunden vorgeschlagen hatte, gehe die kroatische Ratspräsidentschaft aktuell wieder mit der ursprünglichen Staffelung an den Start.
Quelle: dts Nachrichtenagentur