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Generalstaatsanwaltschaft beantragt Auslieferung von Ali B.

Archivmeldung vom 08.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat die Auslieferung des mutmaßlichen Mörders von Susanna F., Ali B. nach Deutschland beantragt. Das berichtet die "Bild" am Samstag unter Berufung auf Justizkreise. Grundlage ist der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Der Fall wird nun zunächst vom hessischen Justizministerium und vom Bundesamt für Justiz in Bonn geprüft und dann über das Bundesjustizministerium an das Auswärtige Amt in Berlin weitergeleitet.

Dort wird dann ein Auslieferungsantrag an die irakische Botschaft gestellt. Ein Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gibt es nicht. Ali B. war am frühen Freitagmorgen von kurdischen Sicherheitskräften auf Bitten der Bundespolizei im Nordirak festgenommen worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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