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EuGH-Urteil: EZB-Anleihekaufprogramm ist rechtens

Archivmeldung vom 11.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Von Stefan64 - Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, Link

Die umstrittenen Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) sind laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zulässig. Die EZB verstoße damit nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung und nicht gegen ihr Mandat, urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag. Für mehr als 2 Billionen Euro hatten die EZB und 18 nationale Notenbanken der Eurozone seit März 2015 Staatsanleihen aufgekauft.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2017 das Thema dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Die deutschen Verfassungsrichter erklärten im August 2017, sie sähen "gewichtige Gründe" für die Vermutung, dass die EZB unzulässig Staatshaushalte finanziere. Diesen Bedenken seitens des Bundesverfassungsgerichts widersprach nun der EuGH.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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