Türkisches Gericht verurteilt Deniz Yücel zu Haftstrafe wegen Propaganda für Terrororganisation
Archivmeldung vom 16.07.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel ist in einem umstrittenen Prozess in der Türkei wegen "Propaganda für eine terroristische Organisation" zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Das Urteil in Istanbul wurde demnach am Donnerstag in Abwesenheit Yücels gesprochen.
Konkret geht es in der Verurteilung des Korrespondenten der "Welt" um angebliche Propaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde er Medienberichten zufolge freigesprochen. Antreten wird Yücel seine Haftstrafe aber wohl nicht. Der Journalist hatte sich von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift in einem Hochsicherheitsgefängnis in Istanbul in Untersuchungshaft befunden. Nach seiner Entlassung aus der Haft kehrte er nach Deutschland zurück. Der Fall hatte für heftige internationale Kritik gesorgt und die deutsch-türkischen Beziehungen schwer belastet.
Steudtner kritisiert Urteil gegen Deniz Yücel
Der deutsche Menschenrechtsaktivist Peter Steudtner hat das Urteil gegen den Journalisten Deniz Yücel in der Türkei scharf kritisiert und Konsequenzen gefordert. "Ich finde das Urteil bestürzend, vor allem mit Blick auf die Pressefreiheit in der Türkei", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Er hoffe, dass es der EU und der internationalen Staatengemeinschaft vor Augen führe, welcher Lage sich Journalisten in dem Land gegenüber sehen. "Sie sollten die Einhaltung von internationalen Menschenrechtsstandards zur Voraussetzung für eine weitere wirtschaftliche und politische Kooperation mit der Türkei machen." Mittlerweile seien 22 Journalisten in der Türkei verurteilt worden, mehrere Dutzend warteten noch auf ihren Prozess, fügte Steudtner hinzu. "Das ist eine unhaltbare Situation. Die Menschenrechtssituation in der Türkei ist katastrophal, und sie verbessert sich nicht. Die internationale Staatengemeinschaft muss das auch so benennen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur