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Unfassbar: Spital erteilt leukämiekranker Mut-Ärztin Hausverbot!

Archivmeldung vom 12.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bilder (2): zVg; Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk
Bilder (2): zVg; Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk

Die Schikanen gegen kritische Ärzte reißen nicht ab. Einmal mehr hat man es dabei offensichtlich auf Dr. Konstantina Rösch abgesehen. Erst vor Kurzem musste sie sich im Freien selbst Blut abnehmen, weil das Allgemeine Krankenhaus (AKH) in Wien ihre Maskenbefreiung nicht akzeptierte. Der Vorfall hat nun ein groteskes Nachspiel: Sie darf das Spital nämlich nun drei Jahre lang nicht betreten! Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Mit körperlicher Gewalt am Betreten gehindert

Es waren Szenen wie in einem Dritte-Welt-Land, die sich vor knapp zwei Wochen in Wien boten. Die bekannte Kritikerin der Corona-Diktatur, Dr. Konstantina Rösch, musste aufgrund ihrer Leukämie-Krankheit zur Blutabnahme ins AKH. Kaum angekommen, hinderten sie Mitarbeiter des Krankenhauses laut ihren Aussagen mit körperlicher Gewalt am Betreten der Ambulanz.

Der Vorwand dafür: Sie weigerte sich eine Maske aufzusetzen – hat sie doch ein gültiges Befreiungsattest. Laut Rösch ein klarer Verstoß gegen den hippokratischen Eid und die gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung. Besonders grausam: Ihr Martyrium wurde von privaten Kameras gefilmt, während sie teils wüst beschimpft wurde. Der behandelnde Arzt schob die Verantwortung wiederum von sich: “Da mische ich mich nicht ein”.

Wochenblick berichtete bereits über den bedrohlichen Vorfall.

Brutal: Dreijähriges Hausverbot für Mut-Ärztin

Doch die Schikanen gegen die mutige Medizinerin, der die Ärztekammer unter ihrem Ex-Despoten Thomas Szekeres sogar ein Berufsverbot angedeihen ließ, nehmen kein Ende. Denn am Montag schickte ihr das AKH einen Brief, der sie über ein dreijähriges Hausverbot informierte. Als Ausnahme gelten nur dringende medizinische Notfälle.

Sprich: Eine an Blutkrebs leidende Person, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, darf Österreichs größtes Krankenhaus bis 2025 nicht mehr betreten, weil sie diese gesetzlich genehmigte Ausnahme in Anspruch nimmt. Dass sie sich unter größtem Stress das Blut selbst abnehmen muss, führt in diesen absurden Zeiten nicht für die Ausübenden solcher Schikanen zu Sanktionen, sondern für die ohnehin Leidtragenden dieser evidenzbefreiten Brutalo-Politik.

Kein Einzelfall: Herzkranker (16) aus Spital geworfen

Bei derartigen Vorgängen handelt es sich in Wiener Krankenhäusern leider um keinen Einzelfall. Wochenblick berichtete im Vorjahr vom Horror-Erlebnis, das ein 16-Jähriger in einem anderen Wiener Spital erleben musste. Dieser begab sich wegen starken Leistenschmerzen ins Krankenhaus. Nach einer Stunde Wartezeit nahm der aufgrund einer angeborenen Herzkrankheit maskenbefreite Jugendliche die vorgeschriebene Maske im Wartezimmer ab. Daraufhin wurde ihm zuerst die Behandlung verweigert, ehe ihn ein Wachmann sogar aus dem Krankenhaus warf.

Wochenblick sprach mit der Mutter des Buben über den Vorfall."

Quelle: Wochenblick

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