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Zeitung: BND-Dokument genehmigte gezielte Tötungen in Afghanistan

Archivmeldung vom 30.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ein UH-60L „Black Hawk“ der US Army.
Ein UH-60L „Black Hawk“ der US Army.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat angeblich schriftlich genehmigt, dass von ihm gesammelte Informationen unter bestimmten Umständen zur gezielten Tötung von "Personenzielen" in Afghanistan eingesetzt werden. Das berichtet die "Bild-Zeitung". Geheimdokumente des Bundesnachrichtendienstes, die "Bild" vorliegen, sollen belegen, wie der Dienst Informationen lieferte, die dazu genutzt werden konnten, Personen gezielt umzubringen.

So übermittelte am 26. August 2011 der BND einen auf Englisch verfassten Bericht an die NATO-Partner, in dem es um den gesuchten Taliban-Führer Qari Yusuf ging. Auf der Todesliste trug Yusuf die Nummer IS4238. Die Nummer ist in dem Bericht ("GEHEIM. Amtlich geheim gehalten. Einstufung endet im Jahr 2071.") genannt. Der BND wusste zu diesem Zeitpunkt, dass Yusuf gezielt getötet werden könnte. Trotzdem übermittelte der BND angeblich Telefonnummern, mit denen Yusuf geortet werden konnte.

Eine gezielte Tötung wurde laut "Bild" in dem BND-Bericht unter Bedingungen sogar erlaubt: "Eine Verwendung zum Zwecke des Einsatzes tödlicher Gewalt ist nur dann zulässig, solange und soweit ein gegenwärtiger Angriff vorliegt oder unmittelbar droht."

Dass der BND gezielte Tötungen zur Verhinderung von Anschlägen ausdrücklich zuließ, war bisher nicht bekannt. Auch wusste der BND wohl, dass von ihm gesammelte Daten zur Gefangennahme und Folter von Personen genutzt werden konnten. Das macht ein Absatz in dem BND-Bericht deutlich: "Die übermittelten Daten dürfen nicht als Grundlage oder Begründung für unangemessene Maßnahmen (Folter i.S.d. Art. 1 der UN-Antifolterkonvention) ... verwendet werden ..."

Der BND hat immer wieder abgestritten, dass "Personenziele" anhand einer Telefonnummer geortet und lokalisiert werden können. Ein geheim eingestuftes Schaubild der Bundeswehr, das "Bild" vorliegt, belegt nun das Gegenteil. Es dokumentiert, wie eine Drohne Telefonsignale orten kann. Als folgendes Bild ist ein Einsatz von zwei Black-Hawk-Hubschraubern zu sehen, die mit dem Wort "Spezialkräfte" beschriftet sind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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