Kirchhof mahnt Zusammenwirken von Verfassungsgerichten und EuGH an
Archivmeldung vom 05.03.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDer frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hat ein Zusammenwirken von Verfassungsgerichten und Europäischem Gerichtshof (EuGH) angemahnt. Kirchhof hob in einem Beitrag für die F.A.Z. (Donnerstagsausgabe) hervor, Karlsruhe habe mit seiner Vorlage des EZB-Falls die Entscheidung nicht an Luxemburg abgegeben. Das sei aber eine "Bewährungsprobe".
Würde der Europäische Gerichtshof nun alle Verfassungsgerichte und Regierungen auffordern, zu diesem Konflikt Stellung zu nehmen, so würde das durch den EZB-Fall verursachte Problem allgemein bewusst. "Eine Überordnung des einen Gerichts über das andere würde dieses System ausgleichender und kooperierender Gerichtsbarkeit zerstören", schreibt Kirchhof, der maßgeblich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Europa beteiligt war, in der F.A.Z. "Das bewusste Zusammenwirken in Achtung vor der Kompetenz des anderen ist Charme und Chance des Europarechts."
Das Bundesverfassungsgericht hält einen unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank für nicht von ihrem Mandat gedeckt. Es hat den Europäischen Gerichtshof gefragt, ob das durch eine einschränkende Auslegung mit den europäischen Verträgen in Einklang gebracht werden könne.
Quelle: dts Nachrichtenagentur