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Experten wollen strenge kartellrechtliche Prüfung der Börsenfusion

Archivmeldung vom 20.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Börse Frankfurt Bild: Sandro Almir Immanuel / pixelio.de
Börse Frankfurt Bild: Sandro Almir Immanuel / pixelio.de

Politiker und Kartellrechtsexperten fordern eine gewissenhafte Prüfung der beabsichtigten Börsenfusion. "Mit Blick auf die geplante Fusion zwischen Deutscher Börse und London Stock Exchange muss man die Frage stellen, welche Bedeutung die überlappenden Eigentumsverhältnisse für die Anbahnung des Vorhabens gespielt haben", sagte Michael Theurer, Europa-Parlamentarier der FDP, in der aktuellen Ausgabe des "Spiegel".

Fünf große Vermögensverwalter besaßen vor dem Umtausch in Aktien der neuen Holding an beiden Börsen rund 20 Prozent. Neben anderen Behörden muss die EU-Wettbewerbskommission den Zusammenschluss genehmigen. Der Kartellexperte und frühere Chef der Monopolkommission Daniel Zimmer glaubt, bei den Börsen könne prinzipiell "die Möglichkeit einer Einflussnahme durch die gemeinsamen Großaktionäre gegeben sein". Sie stünden in direktem Wettbewerb miteinander, und Kunden hätten bei manchen Produkten kaum Ausweichmöglichkeiten. "Man sollte sich daher die geplante Fusion zwischen Deutscher Börse und London Stock Exchange genau ansehen, aber auch das Verhalten der Börsen unabhängig von der Fusion."

Die Monopolkommission – die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät – hält das Phänomen, dass eine kleine Zahl großer Vermögensverwalter immer häufiger hohe Anteile an mehreren großen Konzernen einer Branche besitzt, grundsätzlich für kartellrechtlich relevant. Sie hat das Thema in ihr neues Hauptgutachten aufgenommen, das sie am 20. September vorlegen will.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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