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Anderson: Betroffenheitslyrik der Istanbul-Konvention verhindert keinen Frauenhass

Archivmeldung vom 22.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Christine Anderson (2021)
Christine Anderson (2021)

Bild: AfD Deutschland

Die Türkei zieht sich aus der Istanbul-Konvention zurück. Christine Anderson, frauenpolitische Sprecherin der AfD-Delegation im EU-Parlament, teilt dazu mit: „Dass Erdogan die Istanbul-Konvention ablehnt, ist, bei aller berechtigten Kritik an ihm, nachvollziehbar. Die Istanbul-Konvention gibt vor, sich gegen Gewalt an Frauen zu richten."

Anderson weiter: "Das ist perfide, denn unter dem Deckmantel des Frauenschutzes versucht sie die Gender-Ideologie zu implementieren: So geht die Istanbul-Konvention von biologischen und sozialen Geschlechtern als getrennten Realitäten aus. Geschlecht wird als soziales Konstrukt definiert, zugleich wird aber Frauenfeindlichkeit beklagt und Geschlechtergleichstellung gefordert.

Derweil nimmt in vielen Ländern, die die Istanbul-Konvention ratifiziert haben, die Gewalt an Frauen zu. Sie haben im Zuge der Migrationskrise Frauenhass importiert: Zwangsheiraten, Kinderehen, sogenannte Ehrenmorde und Genitalverstümmelungen sind auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Die Betroffenheitslyrik der Istanbul-Konvention hat dies nicht verhindert. Es ist daher scheinheilig, der Türkei im Zuge ihres Austritts aus der Istanbul-Konvention frauenfeindliche Bestrebungen vorzuwerfen, wenn sie bloß die traditionelle Familie schützen will, was ihr gutes Recht und richtig ist. Das ändert nichts daran, dass wir einen EU-Beitritts der Türkei und die Zahlung von EU-Heranführungshilfen ablehnen – nur eben aus anderen Gründen.“

Quelle: AfD Deutschland

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