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Beck: Antwort der EU-Kommission belegt Voreingenommenheit des Europäischen Gerichtshofs

Archivmeldung vom 09.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gunnar Beck (2022)
Gunnar Beck (2022)

Bild: AfD Deutschland

Seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags im Jahr 2009 haben die nationalen Parlamente der europäischen Mitgliedstaaten 461 Mal Einwände gegen Legislativvorschläge der Kommission erhoben, die auf dem Subsidiaritätsprinzip beruhen. Das sind etwa 21 Beanstandungen pro Jahr. Der Europäische Gerichtshof hat ausschließlich zugunsten der Kommission entschieden.

Nicht einmal waren einer der Mitgliedstaaten mit seinen Einwänden erfolgreich. Das belegt die Antwort der EU-Kommission auf eine schriftliche Anfrage der AfD.

Gunnar Beck, rechtspolitischer Sprecher der AfD im EU-Parlament kommentiert: „Diese Erfolgsquote von exakt null der Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof ist besorgniserregend. Sie untermauert die Behauptung, dass der Gerichtshof zugunsten der europäischen Institutionen voreingenommen und alles andere als ein unparteiischer Schiedsrichter ist, der die Rechte der Mitgliedstaaten vor eventuellen regulatorischen Überschreitungen durch die Kommission schützt. Die Europäische Union erhebt den Anspruch, ein Hüter der Rechtsstaatlichkeit zu sein. Dabei fungiert das höchste Gericht offensichtlich doch nur als Richter in eigener Sache. Es zeigt sich einmal mehr, dass ein Organ der EU in Entscheidungen über die Kompetenzen der EU nur schwerlich ein neutraler Schiedsrichter sein kann. Dieses grundsätzliche Dilemma der Demokratie scheint in Brüssel ein besonders großes Problem zu sein.“

Quelle: AfD Deutschland

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