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Bundesregierung: Grenz-Alleingänge sind gegen EU-Vereinbarung

Archivmeldung vom 02.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Die Bundesregierung hat im Streit um die Deutungshoheit des EU-Gipfels und die Frage, ob nationale Alleingänge an den jeweiligen Grenzen möglich seien, noch einmal deutlich gemacht, dass die getroffenen Regelungen keine einseitigen Schritte der Regierung erlaubten. "Der Europäische Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, `interne` Rechtssetzungs- und Verwaltungsmaßnahmen gegen Sekundärmigration zu treffen.

Dazu gehören beispielsweise eine bessere Überwachung des Ausreiseverkehrs und Residenzpflichten für Asylsuchende in den Außengrenzstaaten oder auch die Beschleunigung von Dublin-Überstellungsverfahren", erklärte ein Regierungssprecher auf Nachfrage der "Welt am Sonntag". Unilaterale staatliche Maßnahmen zu Lasten anderer Staaten seien gerade nicht gemeint. Sie seien weder "intern" noch entsprächen sie der weiteren Forderung des Europäischen Rates, dass die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Sekundärmigration "eng zusammenarbeiten" sollen, um den Schengen-Besitzstand nicht zu gefährden, erklärte der Sprecher. "Die verschiedenen bilateralen Vereinbarungen, die Deutschland in Brüssel erreicht hat, dienen unmittelbar der Umsetzung dieser Forderung nach enger Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten", so die Bundesregierung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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