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Bundesinnenministerium: Rückführungen kaum möglich

Archivmeldung vom 14.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesministerium des Innern, Eingang Dienstsitz Bonn
Bundesministerium des Innern, Eingang Dienstsitz Bonn

Sir James - Eigenes Werk - CC BY-SA 2.0 de

Wegen der Corona-Pandemie finden kaum noch Abschiebungen statt. "Zahlreiche Staaten verweigerten bereits die Einreise ausländischer Staatsangehöriger oder beschränken diese auf unabdingbare, wenige Fallkonstellationen", teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der "Welt am Sonntag" mit.

Weiter teilte es mit: "Von diesen Auswirkungen auf den globalen Personenverkehr sind naturgemäß auch Rückführungen betroffen." Rückführungen seien zudem vom "Gesundheitszustand der betroffenen Ausländer" abhängig, sagte der Sprecher. Angesichts der vorrangigen Schutzaufgaben der Polizei für die Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Virus, könne es zu "weiteren Einschränkungen" bei den Abschiebungen kommen. Mehrere Bundesländer erklärten, die Rückführungen faktisch ausgesetzt zu haben.

Die "erheblichen Einschränkungen" zum Beispiel durch Einreiseverbote und Quarantäneregelungen ließen eine Abschiebung aktuell nicht zu, sagte ein Sprecher der Landesdirektion Sachsen. Auch die Bremer Innenbehörde erklärte, im Moment keine Abschiebungen durchzuführen: "Die geplanten Rückführungen werden auf einen noch nicht konkretisierten späteren Zeitpunkt verschoben." Die Unionsfraktion hat Verständnis. "Angesichts der zum Teil sehr schwierigen Lage in den Herkunftsländern ist es verständlich, wenn die Bundesländer momentan Abschiebungen nicht oder nur sehr eingeschränkt durchführen", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg. Es sei allerdings wichtig, die Rückführungen wieder aufzunehmen, sobald sich die Lage entspanne. "Die Coronakrise darf nicht als Vorwand für ein Absehen von rechtsstaatlich gebotenen Abschiebungen missbraucht werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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