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US-Berufungsgericht ermöglicht strafrechtliche Verfolgung von Trump

Archivmeldung vom 06.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Die Rolle des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump bei dem Angriff auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 darf strafrechtlich verfolgt werden. Das entschied am Dienstag ein ein Bundesberufungsgericht. Trump und seine Anwälte hatten argumentiert, dass er im Rahmen seiner Funktion als Präsident gehandelt habe und er daher gegen eine strafrechtliche Untersuchung immun sei. Das Gericht entschied jedoch, dass der Ex-Präsident für die Zwecke des Strafverfahrens "zum Bürger Trump" geworden sei, mit allen Verteidigungsmöglichkeiten, die ein anderer Angeklagter hat.

"Aber jegliche Immunität der Exekutive, die ihn während seiner Amtszeit als Präsident geschützt haben mag, schützt ihn nicht mehr vor dieser Strafverfolgung", so das Gericht in seiner einstimmigen Entscheidung. Trump könnte gegen das Urteil Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen. Drei der neun Richter des Gerichtshofs wurden von Ex-US-Präsident Donald Trump ernannt, drei weitere von anderen ehemaligen US-Präsidenten, die seiner Partei angehörten. US-Justizminister Merrick Garland hatte Jack Smith als Sonderermittler für zwei Untersuchungen zu Donald Trumps Umgang mit Verschlusssachen sowie zu seiner Rolle im Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 ernannt. Trump wird in der 45-seitigen Anklageschrift eine Verschwörung zum Betrug der Vereinigten Staaten, eine Verschwörung zur Behinderung der Beglaubigung des Wahlsieges von Präsident Joe Biden und eine Verschwörung gegen das Wahlrecht vorgeworfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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